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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Beauftragung eines weiteren
Frachtführers
Der
Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur
Durchführung heranziehen.
2.
Zusatzleistungen
Der
Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des
Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt
eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten
Entgeltes aus. Zusätzlich zu vergüten sind besonders, bei
Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen.
Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender
( Kunde / Kundin ) nach
Vertragsabschluss erweitert wird.
3.
Sammeltransport
Der Umzug
darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.
4. Trinkgelder
Trinkgelder
sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.
5. Erstattung
der Umzugskosten
Soweit der
Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen
Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an,
die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung
abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf
entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.
6.
Transportsicherung
Der Absender
ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an
hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschine, Plattenspielern,
Fernseh-, Radio- und Hifigeräten, EDV-Anlagen fachgerecht für
den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der
fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht
verpflichtet.
7. Elektro-
und Installationsarbeiten
Die Leute des
Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht
zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen
Installationsarbeiten berechtigt.
8.
Handwerkervermittlung
Bei
Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der
Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.
9. Aufrechnung
Gegen
Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit
fälligen Gegenansprüchen zulässig, die
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
10. Abtretung
Der
Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten
verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden
Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten
abzutreten.
11.
Missverständnisse
Die Gefahr
des Missverständnisses anderer als schriftlicher
Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders
und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute
des Möbelspediteurs, hat der letztere nicht zu verantworten.
12.
Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung
des Umzugsgutes ist der Kunde / die Kundin verpflichtet,
nachzuprüfen, dass
kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder
stehengelassen wird.
13.
Fälligkeit des vereinbarten Entgeltes
Der
Rechnungsbetrag bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung,
bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar
oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen
in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten
Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner
Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur
berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der
Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 HGB
findet entsprechende Anwendung. Alternativ zur Barzahlung besteht die
Möglichkeit einer Vorabüberweisung.
14. Pfandrecht
Kann oder will der Kunde den geforderten Rechnungsbetrag nicht
bezahlen, so hat der Spediteur die Möglichkeit einer Pfändung.
15.
Rücktritt vom Vertrag
Eine Stornierung des
Vertrags durch den Kunden / die Kundin hat spätestens zwei Wochen
vor
dem
vereinbarten Umzugstermin zu erfolgen. Die Gebühr für
für eine fristgerechte Stornierung beträgt 119 Euro. Bei
einer Stornierung, die später erfolgt, sind wir dazu
berechtigt, 50 % der vereinbarten
Rechnungssumme einzufordern. Bei einer Neuerteilung des Auftrages oder
einer Terminverschiebug werden kein e Gebühren berechnet.
16. Haftungsausschluss
Bei Mithilfe durch den Kunden oder durch dritte Personen, die nicht
beim ausführenden Spediteur beschäftigt sind, entfällt die Haftung des Spediteurs.
17.
Lagervertrag
Im Falle der
Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen
Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders
zur Verfügung gestellt.
18.
Gerichtsstand
Für
Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und
über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem
Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk
sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des
Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig.
Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die
ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass
der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein
Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.
19.
Schadensanzeige
Bei der Schadensanzeige hat sich der Kunde nach HGB § 438 zu
richten. Offensichtliche Schäden sind dem Möbelspediteur
innerhalb von 24 Std. schriftlich anzuzeigen. Versteckte Schäden
müssen spätestens 14 Tage nach Anlieferung gemeldet werden.
20. Rechtswahl
Es gilt
deutsches Recht
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